Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SEO-Sonderabfall Entsorgung Oberbayern GmbH „SEO“ // www.seo-entsorgt.de
(Stand: September 2020)
(Stand: September 2020)
(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen SEO als Auftragnehmer und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von SEO erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen finden keine Anwendung, sofern SEO diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung von SEO ist in Textform erforderlich.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn SEO bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
(1) Angebote von SEO sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Verträge werden erst verbindlich, wenn sie durch SEO innerhalb von zwei Wochen in Textform bestätigt werden. Ohne ausdrückliche Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag zu den Konditionen des Angebots mit der Übernahme der Abfälle bzw. mit dem für den Auftraggeber erkennbaren Leistungsbeginn durch SEO zustande. Die bloße Entgegennahme von Bestellungen oder Aufträgen durch SEO stellt keine Annahme oder Auftragsbestätigung dar und begründet daher noch keinen Vertragsschluss.
(3) Die vom Auftraggeber im Entsorgungsnachweis (Verantwortliche Erklärung) gemachten Angaben sowie etwaige behördliche Auflagen sind Vertragsgrundlage und damit wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
(1) SEO übernimmt die im Leistungsverzeichnis des Angebotes bzw. Vertrages aufgeführten Leistungen für den Auftraggeber. Der Leistungsumfang beinhaltet je nach Art der vereinbarten Leistung:
(a) die Bereitstellung von Behältern der im Vertrag festgelegten Art, Größe und Anzahl,
(b) den Austausch bzw. die Umleerung sowie den Abzug der bereitgestellten Behälter am vereinbarten Standort und den Transport der Abfälle zur Verwertungs-/Beseitigungsanlage,
(c) die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der im Vertrag festgelegten Abfälle.
(2) Die Entsorgung erfolgt – soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder aus Sicht von SEO zweckmäßig ist – mittels eines mobilen elektronischen Erfassungssystems. SEO ist zum Zwecke der Erfüllung von Obliegenheiten des Auftraggebers bei der Leistungserbringung unter Nutzung elektronischer Erfassungssysteme zur Abgabe der insoweit notwendigen Erklärungen und Vornahme der erforderlichen Handlungen für den Auftraggeber ermächtigt und bevollmächtigt. Bei der Abholung erfolgt keine Prüfung der Zusammensetzung der Abfälle durch SEO. Abrechnungsgrundlage ist die Einstufung des Abfalls durch die Entsorgungsanlage.
(3) Im Übrigen dienen alle Maßnahmen, die SEO neben der eigentlichen Entsorgungsleistung vornimmt (z.B. Verprobung, Analyse), ausschließlich der Erfüllung der rechtlichen Pflichten des Auftraggebers.
(4) SEO ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen.
(5) Ist die vertraglich vereinbarte Leistung von SEO infolge geänderter gesetzlicher Regelungen in der vorgesehenden bzw. bisher praktizierten Art und Weise nicht mehr zulässig, hat SEO die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Regelungen durchzuführen. Hierdurch verursachte Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(1) Dem Auftraggeber obliegt die Schaffung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen seitens SEO.
(2) Bei Abrufaufträgen bzw. Rahmenverträgen erfolgt der Abruf der Leistungen in Textform, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Auftraggeber hat die Abfälle vollständig und zutreffend zu deklarieren. Die Behälter sind ausschließlich mit den deklarierten Abfällen zu befüllen. Änderungen in der Abfallzusammensetzung sind SEO unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(4) Mit Übernahme/Abholung der Abfälle gehen diese in das Eigentum von SEO über. Hiervon ausgenommen sind gefährliche Abfälle und solche Abfälle, die nicht der Deklaration entsprechen. Diese können von SEO zurückgewiesen, an den Auftraggeber zurückgeführt oder auf Kosten des Auftraggebers entsorgt werden.
(5) Die von SEO übernommenen Leistungspflichten entbinden den Auftraggeber nicht von seiner abfallrechtlichen Verantwortung.
(6) Der Auftraggeber hat SEO die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auf Verlangen in Textform zu bestätigen. Etwaige Mängel hinsichtlich der Leistungserbringung sind SEO vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, in Textform anzuzeigen. Soweit darüber hinaus eine Nachweispflicht betreffend die ordnungsgemäße Entsorgung besteht, hat der Auftraggeber den Nachweis unter Verwendung der von SEO hierfür in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetztlichen Regelungen vorgesehenen Formulare bzw. Belege oder im Wege des jeweils anwendbaren elektronischen Abfallnachweisverfahrens zu führen. Sofern der Auftraggeber seiner Nachweispflicht – auch mittels eines Beauftragten – zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht nachkommt, ist SEO zur Durchführung der Entsorgung nicht verpflichtet.
(7) Alle betrieblichen oder sonstigen Änderungen, die die Abholung der Abfälle bzw. die Leistungserbringung durch SEO betreffen, sind SEO vom Auftraggeber möglichst mindestens 4 Wochen vorher, sonst unverzüglich, in Textform mitzuteilen. Behördliche Anordnungen, die Einfluss auf die vertragliche Leistung haben, sind vom Auftraggeber unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei Verstoß gegen diese Mitteilungspflichten hat der Auftraggeber gegenüber SEO alle daraus resultierenden Kosten und Aufwendungen zu erstatten sowie zusätzlich erforderliche Leistungen zu vergüten.
(8) Nur der in Textform von SEO bestätigte Leistungs-/Abholturnus bzw. die von SEO in Textform bestätigte Leistungs-/Abholtermine sind verbindlich. Nicht durch SEO verursachte Stillstands- und Wartezeiten sowie vergebliche Anfahrten sind kostenpflichtig und werden zu den Stundensätzen für die beauftragten Leistungen gegenüber dem Autraggeber abgerechnet. Werden verbindliche Abholtermine nicht mindestens 72 Stunden vor Abholung in Textform storniert, ist SEO berechtigt, die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen.
(1) Sofern die Bereitstellung von Abfallbehältern Vertragsgegenstand ist, stellt SEO dem Auftraggeber für die Dauer der Entsorgung die Abfallbehälter mietweise zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der bereitgestellten Abfallbehälter und zur Beachtung der Bedienungshinweise des Herstellers, insbesondere zur maximalen Füllhöhe und zum zulässigen Füllgewicht. Die durch eine unsachgemäße Befüllung der Behältnisse entstandenen Schäden und Mehraufwendungen (z.B. für Umladung, Transport, Analyse, Reparatur) sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Für starke Verunreinigungen und Beschädigungen der Mietbehälter, die nicht auf übliche Nutzung bzw. üblichen Verschleiß zurückzuführen sind sowie deren Abhandenkommen während der Dauer der Überlassung haftet der Auftraggeber, sofern er nicht nachweist, dass er seine Vertrags-, Schutz- und Obhutspflichten erfüllt hat. Schäden oder sonstige Veränderungen an den Behältern von SEO sind diesem umgehend in Textform anzuzeigen.
(3) Der Auftraggeber haftet ferner für die Auswahl des Standortes der Behälter, insbesondere für einen ausreichend befestigten Untergrund und garantiert die freie Zugänglichkeit der Behälter zum Abtransport. Umsetzungen der Behälter sind ohne Zustimmung von SEO nicht gestattet.
(4) Die Verkehrssicherungspflicht für die bereitgestellten Behälter obliegt dem Auftraggeber. Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen hat der Auftraggeber vor Gestellung auf eigene Kosten einzuholen. Für die unterlassene Sicherung von Behältern oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er stellt SEO insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung gelten die am Tage der Leistungserbringung gültigen Preise von SEO. Sie beinhalten lediglich die im Vertrag bezeichneten Leistungen von SEO. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht vom Vertrag umfasst sind, sowie im Leistungsverzeichnis aufgeführte Eventualpositionen oder Kosten für Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt, sofern sie durch den Auftraggeber veranlasst wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
Auslagen und Gebühren für aufgrund der beauftragten Leistungen erforderliche behördliche Genehmigungen bzw. Bescheinigungen, Analysen u.ä. werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet und sind nicht im Preis enthalten.
(2) Wird die Leistung gewichtsbezogen abgerechnet, sind die auf einer geeichten Waage von SEO oder einem Unterauftragnehmer festgestellten Gewichte für die Rechnungslegung maßgebend. Gewichtsabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Beanstandungen.
(3) SEO ist berechtigt, den vereinbarten Behältergrundpreis für die Bereitstellung vorschüssig ab dem ersten Monat des Abrechnungszeitraums zu berechnen.
(4) Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren. Soweit auf die Vertragsbeziehung die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes Anwendung finden oder eine Leistung später umsatzsteuerlich als steuerbar eingestuft wird, hat
der Auftraggeber auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die notwendigen Mitwirkungshandlungen zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung (z. B. Rechnungsstellung zzgl. Umsatzsteuer) zu gewährleisten. Eine etwaige nachträglich erhobene bzw. aufgrund nachträglicher finanzbehördlicher Feststellungen abzuführende bzw. anfallende Umsatzsteuer bzw. gekürzte Vorsteuer ist SEO auf Nachweis zu erstatten.
(5) Rechnungen können dem Auftraggeber per Brief, Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Rechnungsbeträge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug fällig.
(6) Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, findet das SEPA-Lastschriftverfahren Anwendung. SEO wird den Auftraggeber vor Durchführung einer Lastschrift mit angemessenem zeitlichen Vorlauf informieren.
(7) Sofern das Gutschriftverfahren vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Lieferungen/Leistungen auf der Grundlage des Lieferscheins/Leistungsnachweises. Der Gutschriftempfänger erhält vom Gutschriftaussteller als Nachweis für die erfassten Lieferungen/Leistungen bis zum Ende des Folgemonats eine Gutschriftsanzeige. Darin werden je Lieferschein/Leistungsnachweis die Lieferungen/Leistungen nach Art und Menge, Nettopreise, Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag sowie der Gesamtbetrag ausgewiesen. Die Gutschriftvereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Widerspricht der Gutschriftempfänger einer oder mehrerer der ihm erteilten Gutschriften oder führt ein sonstiges Verhalten des Gutschriftempfängers dazu, dass für den Gutschriftaussteller die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nach dem UStG entfällt, hat der Gutschriftempfänger dem Gutschriftaussteller den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Gutschriftempfänger hat dem Gutschriftaussteller eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht unverzüglich mitzuteilen. Zu Unrecht gezahlte Beträge werden dem Gutschriftaussteller auf dessen Wunsch erstattet oder mit bestehenden Ansprüchen verrechnet.
(8) Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist der SEO berechtigt, die Leistungen 10 Werktage nach Zugang der zweiten Mahnung einzustellen und gestellte Abfallbehälter abzuziehen. Für die Wiederbereitstellung der abgezogenen Abfallbehälter hat der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten, mindestens jedoch 150,00 EUR zzgl. gesetzlicher USt. je Aufstellungsort/Aufstellungsvorgang, an SEO zu bezahlen.
(1) Ändern sich bei Dauerschuldverhältnissen oder bei Leistungen, die erst nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, die der Preiskalkulation zugrundeliegenden Kosten bzw. Kalkulationsfaktoren, insbesondere Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Steuern, Abgaben, relevante Rohstoffpreisindizes sowie Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Beseitigungs-/Verwertungsanlagen) etc., ist SEO berechtigt, den Preis bzw. die Vergütung den geänderten Bedingungen anzupassen.
(2) Entstehen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Kosten aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren bzw. sonstigen Abgaben, so kann SEO vom Zeitpunkt der Veränderung an eine den nachgewiesenen Kostensteigerungen entsprechende Preisanpassung vornehmen.
(3) Eine Preisanpassung ist seitens SEO unter Darlegung des Änderungsgrundes geltend zu machen. Führt die Preisanpassung gemäß den vorstehenden Absätzen (1) und (2) zu einer Kostensteigerung von mehr als 10 % des vereinbarten Gesamtpreises, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende zu kündigen.
(1) Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet SEO nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit von SEO ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit erfolgende Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung von SEO und ihren Erfüllungsgehilfen für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht zu dem nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittschaden gehören.
Die Haftung für den vorhersehbaren vertragstypischen Durchschnittsschaden ist auf einen Betrag in Höhe der für die jeweilige vertragliche Leistung, in Zusammenhang mit deren Erbringung der Schaden entstanden ist, vereinbarten Vergütung von SEO beschränkt.
Ist im Einzelfall streitig, ob eine Haftung von SEO besteht, trägt der Auftraggeber die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Ansprüchen aufgrund von übernommenen Garantien oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Der Auftraggeber haftet gegenüber SEO für die Richtigkeit der von ihm erteilten Angaben. Er hat SEO jeden infolge der Unrichtigkeit entstehenden zusätzlichen Aufwand zu vergüten. Der Auftraggeber haftet SEO ferner für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass er oder von ihm beauftragtes Personal die vertraglichen Obliegenheiten und Pflichten verletzt und stellt SEO von ggf. hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Ist die Haftung bzw. Verantwortlichkeit des Auftraggebers im vorgenannten Zusammenhang streitig, trägt der Auftraggeber die Beweislast.
(1) Der Auftraggeber ist nur nach vorheriger Zustimmung von SEO in Textform berechtigt, Forderungen gegen SEO ganz oder teilweise abzutreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Der Auftraggeber kann gegenüber den Ansprüchen von SEO mit eigenen Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Forderungen bzw. Ansprüche des Auftraggebers unbestritten, anerkannt, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ferner, wenn die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, auch nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Vertrag hat, sofern dauerhaft wiederkehrende Leistungen (z.B. regelmäßige Bereitstellung / Leerung von Abfallbehältern) Vertragsgegenstand sind, eine Laufzeit von 2 Jahren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.
(2) Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bestehender Verträge aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
– bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Auftraggebers, Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse,
– wenn wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird.
(3) Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
Die Pflichten von SEO ruhen, solange die Erbringung der geschuldeten Leistung aus Gründen, die SEO nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände wie Streik, Aussperrung, Arbeitskampf, Unruhen, unverschuldete Betriebsstörungen, technische Störungen, Katastrophenfälle, Witterungsbedingungen, Verkehrsbehinderungen oder nicht von SEO verschuldete behördliche Verfügungen bzw. Eingriffe), wesentlich erschwert oder unmöglich wird. SEO wird derartige Umstände dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
(1) Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen SEO, beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, bei Schadenersatzansprüchen aufgrund der Verletzung von Kardinalpflichten betreffend die in Ziff. 8 (1) genannten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, bei Ansprüchen aus übernommenen Garantien, bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(2) Ansprüche und Gestaltungsrechte (z.B. Rücktritt, Kündigung) des Auftraggebers gegenüber SEO, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis gegenüber SEO in Textform geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche und Gestaltungsrechte des Auftraggebers gegenüber SEO sind ferner ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den behaupteten Anspruch bzw. das behauptete Gestaltungsrecht nicht innerhalb von 3 Monaten ab in Textform erfolgter Zurückweisung des Anspruchs bzw. Gestaltungsrechts seitens SEO gerichtlich geltend gemacht hat.
Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erfassten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere: DSGVO) sowie gemäß den Grundsätzen der Datenverarbeitung von SEO erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Grundsätze der Datenverarbeitung von SEO ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von SEO (www.seo-entsorgt.de).
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen unverzüglich durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen. Dies gilt entsprechend bei Vorliegen einer Regelungslücke.
(3) Es erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Verweisungen auf ausländisches oder internationales Recht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Handelsregister eingetragene Sitz von SEO.
SEO-Sonderabfall Entsorgung Oberbayern GmbH // www.seo-entsorgt.de // info@seo-entsorgt.de
(Sitz: D-85399 Hallbergmoos / Handelsregister AG München HRB 127199)