Sonderabfall FAQ

Zu Sonderabfall zählen Abfälle die eine bestimmte Eigenschaft haben wie z.B. brennbar, giftig oder ätzend. Beispiele hierfür sind: alte Farben und Lacke, Säuren Laugen, Pestizide, Chemikalien, Reinigungsmittel, Lösemittel, Öle etc.

Die Kosten für die Sonderabfallentsorgung hängen von verschiedensten Faktoren ab wie Art und Beschaffenheit des Sonderabfalls, Menge und Standort da der Transport eine wesentliche Rolle bei der Entsorgung spielt. Ihr Sonderabfallentsorger wird Ihnen für eine konkrete Anfrage sicher ein Angebot erstellen können.

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gemäß ADR / GGVSEB verboten oder nur unter diesem Übereinkommen vorgesehenen Bedingungen erlaubt ist.

Eine Umverpackung ist eine Umschließung, die für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird, z.B. Gitterbox, Kiste etc.

Die UN-Zulassung bedeutet, dass die Verpackung den Vorgaben / Richtlinien der United Nations entspricht und gefährliche Güter in den Verpackungen befördert werden dürfen.

Ja die gibt es. Sie werden wie folgt benannt: X, Y und Z-Zulassungen.

Ja, jeder Verpackungsgruppe werden verschiedene Stoffe nach Gefährlichkeit zugeordnet z. B.:

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

Kunststoffkanister können und dürfen maximal 5 Jahre für die Sondermüllentsorgung benutzt werden.

Kunststoffdeckelfässer können und dürfen maximal 5 Jahre für die Sondermüllentsorgung verwendet werden.

Ja, für die Sondermüllentsorgung gibt es zugelassene Kanister von 5 Liter bis 60 Liter.

Ja, für die Sondermüllentsorgung gibt es zugelassene Fässer von 30 Liter bis 220 Liter aus Metall oder Kunststoff

Nein, in der Regel werden die Sonderabfälle in den Fässern direkt zur Entsorgungsanlage gebracht und dort samt Inhalt kontrolliert verbrannt.

Die gängigsten Fassgrößen für die Sonderabfallentsorgung sind 30 Liter, 60 Liter, 120 Liter und 220 Liter.

Nein. Sonderabfallbehälter dürfen nicht verändert werden, da Sie so automatisch Ihre gültige Baumusterzulassung verlieren.

Eine Bergungsverpackung ist ein Gebinde, Großpackmittel oder Fass mit einer speziellen UN-Zulassung womit defekte Kanister oder auch Fässer verpackt bzw. umverpackt werden müssen und so befördert werden dürfen.

IBC sind starre und flexible, transportabel zugelassene Verpackungen mit einem Fassungsvolumen von höchstens 3,0 m³ für feste und flüssige Stoffe der Verpackungsgruppen II und III.

Ja IBC Behälter müssen alle 2,5 Jahren eine Zwischenprüfung durchlaufen und alle 5 Jahre müssen Sie sich einer TÜV Prüfung unterziehen.

In der Regel sollte ein IBC / CG 1000 Liter Behälter maximal mit 90 % – 95 % befüllt werden.

Nein die LKW für die den Gefahrguttransport bzw. Sonderabfalltransport müssen wie im ADR (Gefahrgutbeförderung) beschrieben ausgestattet sein, im Optimalfall mit zusätzlicher sicherheitsrelevanter Ausrüstung.

Ja Fahrer für Sonderabfall und Gefahrgut müssen in regelmäßigen Abständen sowie auch nach den gesetzlichen Vorgaben geschult und gefördert werden.

Ja die meisten Entsorger stellen für diese arbeiten Fachkräfte bereit, wie z.B. Dr. der Chemie die sich die Abfälle vor Ort ansehen, diese nach Vorgaben der Verwertungs- oder Entsorgungsanlage sortieren, verpacken und deklarieren.

Als Erzeuger sowie auch als Beförderer des Sonderabfalls wird ein Übernahmeschein für die Beförderung benötigt. Dieser Schein gilt für Sie als Nachweis der fachgerechten Entsorgung sowie als Beförderungsschein für den Transport.

Erst ab einer Jahresmenge von 20 Tonnen pro Jahr müssen Sie oder Ihr Entsorger des Vertrauens einen Einzelentsorgungsnachweis beantragen. Bei Mengen unterhalb der 20 Tonnengrenze, können Entsorger mittels Sammelentsorgungsnachweis Ihren Abfall abfahren.

Ein gut gemeinter Ratschlag:

Suchen Sie sich immer einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb, der gewissenhaft arbeitet, denn auch Sie haben die Verpflichtung zu wissen und zu steuern was mit Ihrem Abfall passiert!

Wir sind Ihr Partner!

Wir von der SEO-Sonderabfall Entsorgung Oberbayern GmbH sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner, den Sie als Abfallerzeuger von Sonderabfall für einen reibungslosen Betriebsablauf an Ihrer Seite benötigen.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und wir beraten Sie zu den Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall.

Wir sind für Sie da!