Altölentsorgung
Da es sich bei Altöl um ein Gefahrgut handelt, greifen besondere Auflagen und Vorschriften, die es bei der Sammlung, dem Transport und der Entsorgung zu beachten gibt. Sie gelten zum Schutz von Mensch und Umwelt, da Altöl, das in das Abwasser oder in den Boden gelangt, sehr großen Schaden anrichten kann. Ein verantwortungsvoller Umgang ist daher essentiell. Die genauen Bestimmungen sind in der Abfallverzeichnisverordnung, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Altölverordnung festgelegt. So dürfen gebrauchte Altöle oder Ölgemische per Gesetz nicht in das Abwasser oder in den Boden gelangen oder mit anderen Abfällen gemischt werden. Sie müssen ordnungsgemäß als Sonderabfall gesammelt und entsorgt werden.
Wir von der SEO-Sonderabfall Entsorgung Oberbayern GmbH kümmern uns um eine umweltgerechte und gewissenhafte Beseitigung Ihrer Altöle aus Motoren, Getrieben, Turbinen, Maschinen etc. und beantworten gerne Ihre Fragen dazu.