Spraydosen richtig entsorgen
Gefüllte Spraydosen bergen die Gefahr des Explodierens, weshalb nicht komplett geleerte Spraydosen speziell entsorgt werden müssen. Restentleerte Spraydosen, die mit dem “Grünen Punkt” gekennzeichnet sind, müssen von Privatpersonen über die Schadstoffsammlung entsorgt werden.
Gewerbetreibende müssen Ihre Druckgaspackungen über einen Entsorgungsfachbetrieb (Efb-Zertifiziert) entsorgen lassen.
Besonders Spraydosen, die nicht im Lebensmittelbereich eingesetzt werden, wie beispielsweise Haarspray, Deodorant oder Lackdosen sollten dringend bei den entsprechenden Schadstoffannahmestellen oder dem lokalen Wertstoffhof entsorgt werden. Befindet sich auf der Spraydose ein Gefahrstoffzeichen mit einer Flamme, dürfen diese nur vollständig restentleert in den Gelben Sack gegeben werden. Schon geringe Treibgasreste in Spraydosen können Explosionen auslösen und zu Bränden in Mülltonnen, Müllfahrzeugen oder Abfallsortieranlagen führen, weshalb eine gesonderte Entsorgung von Spraydosen dringend empfohlen wird.
Privathaushalte können bis zu 20 kg Schadstoffe kostenfrei bei der lokalen Recyclinganlage, Schadstoffmobil oder Wertstoffhof entsorgen.